Aufnahmeverfahren
Voraussetzung für die Aufnahme an der Sprachheilschule Celle ist die Feststellung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs im Bereich der Sprache.
Nach einem umfangreichen Überprüfungsverfahren wird dieser sonderpädagogische Unterstützungsbedarf von dem regionalen Landesamt für Schule und Bildung Lüneburg verfügt.
Wichtige Voraussetzung ist dafür die Empfehlung zur Feststellung dieses Unterstützungsbedarfs in Rahmen einer Förderkommission.
Die Einleitung eines Verfahrens erfolgt durch die Schulleitung der zuständigen Grundschule.
Eltern können sich mit der Grundschulleitung oder auch mit der Sprachheilschule im Rahmen einer Beratung in Verbindung setzen, wenn sie eine Überprüfung ihres Kindes für notwendig halten.
Die Schulleitungen der Sprachheilschule und der jeweiligen Grundschule nehmen dann Kontakt miteinander auf.
Wurde das Feststellungsverfahren eingeleitet, werden 2 Kolleginnen mit der Erstellung des Gutachtens beauftragt.
Im Rahmen der Überprüfung des Kindes wird ein Fördergutachten erstellt, das Gegenstand der Entscheidungsfindung in der Förderkommission ist. Die Eltern sind gleichberechtigte Teilnehmer an der Förderkommission.
Das regionale Landesamt für Schule und Bildung verfügt seit der Einführung der inklusiven Schule nicht mehr den Förderort für das Kind! Die Eltern können entscheiden, ob sie ihr Kind an der zuständigen Grundschule oder an einer Förderschule beschulen lassen möchten.