Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
gemäß der neuen Rundverfügung der Niedersächsischen Landesschulbehörde vom 20.03.2020 wird die Sicherstellung einer
Notbetreuung von 8.00 -13.00 Uhr auch während der Osterferien
verfügt. In dieser Rundverfügung heißt es, dass ab sofort
Kinder in die Notbetreuung aufgenommen werden, wenn allein ein Elternteil oder
ein Erziehungsberechtigter zu einer der sogenannten kritischen Infrastrukturen
zuzurechnen ist.
Hierzu gehören folgende Berufsgruppen:
- Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich,
- Beschäftigte im Bereich Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr,
- Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.
Sollten Sie eine Notbetreuung benötigen, ist eine schriftliche Anmeldung Ihres Kindes erforderlich.
Bitte weisen Sie uns bei Ihrer schriftlichen Anmeldung die Notwendigkeit der Betreuung (z.B. über einen Nachweis Ihres Arbeitgebers) nach.
Bei der schriftlichen Anmeldung sind folgende Angaben nötig:
- Name des Kindes
- Klasse
- Daten der Betreuung (Wochentage mit Datum)
Um 13.00 Uhr endet die Betreuung.
Bitte sorgen Sie für Frühstück und Getränke für Ihr Kind.
(Bitte denken Sie an den Nachweis des Arbeitgebers.)
Kranke Kinder können wir leider nicht betreuen.
Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Cornelia Bruns-Haun
Förderschulrektorin